StVO Modul
StVO Module für Bafang BBS – Hardware für eine klar definierte Pedelec-Konfiguration
Wenn du einen Bafang BBS Umbau planst, zählt nicht nur, dass der Antrieb „läuft“ – sondern dass dein Setup technisch klar ausgerichtet und nachvollziehbar bleibt. Genau dafür gibt es die GutRad StVO Module: hardwarebasierte GutRad-Module, die deinen Bafang BBS Antrieb gezielt auf eine Pedelec-/Fahrrad-Konfiguration ausrichten.
Das GutRad StVO Modul stellt für kompatible Bafang-BBS-UART-Systeme einen definierten Pedelec-Betriebszustand her. Die für den Pedelec-Betrieb maßgeblichen Leistungsparameter werden auf eine Konfiguration mit höchstens 250 W Nenndauerleistung ausgerichtet, die Tretunterstützung endet spätestens bei 25 km/h und eine normale Gasgriff-Fahrfunktion wird deaktiviert. Die relevanten Controllerdaten werden bei jeder Inbetriebnahme erneut überprüft.
Gerade bei Umbauten ist ein klar definierter Leistungsrahmen oft entscheidend. Wenn Begrenzungen nicht sauber umgesetzt oder nur schwer nachvollziehbar sind, entstehen schnell Unsicherheiten – bei der technischen Einordnung, in der Praxis und im Ernstfall. Mit einer hardwarebasierten Lösung schaffst du eine deutlich eindeutigere Grundlage für ein regelorientiertes Pedelec-Setup.
Deine Vorteile auf einen Blick
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Pedelec-/Fahrrad-Konfiguration für Bafang BBS
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Tretunterstützung bis 25 km/h
Definierte Konfiguration für höchstens 250 W Nenndauerleistung
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Gasgriff deaktiviert (Tretunterstützung im Fokus)
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Hardwarebasierte, dokumentierbare Lösung statt einer bloßen Eigenprogrammierung
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Sauber, klar und nachvollziehbar für einen regelorientierten Betrieb
Für wen sind die StVO Module gedacht?
Die GutRad StVO Module sind ideal für dich, wenn du eine verlässliche technische Lösung suchst, um deinen Bafang BBS Umbau gezielt im Pedelec-Standard zu betreiben – ohne unnötige Risiken und ohne „irgendwie“. Das Ziel ist klar: Tretunterstützung statt Kfz-Charakter – technisch sauber umgesetzt und verständlich eingeordnet.


Ein technischer Nachweis kann die tatsächlichen Eigenschaften eines Antriebssystems nachvollziehbar dokumentieren. Er erzeugt die Zulassungsfreiheit jedoch nicht selbst. Entscheidend sind die tatsächlichen Eigenschaften des fertig umgebauten Fahrzeugs.


StVO-Modul für kompatible Bafang BBS UART-Systeme
Das GutRad StVO-Modul ist für die jeweils ausdrücklich ausgewiesenen Bafang BBS UART-Systeme vorgesehen. Es richtet die maßgeblichen Leistungs- und Funktionsparameter hardwarebasiert auf eine klar definierte Pedelec-Konfiguration aus. Dazu gehören die Tretunterstützung bis höchstens 25 km/h, die vorgesehene Leistungsbegrenzung und der Ausschluss eines selbstständigen motorischen Fahrbetriebs oberhalb des für eine Schiebehilfe vorgesehenen Bereichs.
Das Modul ersetzt damit eine nicht dokumentierte Eigenprogrammierung des Controllers. Entscheidend bleiben jedoch der fachgerechte Einbau, die richtige Auswahl des Modulprofils und die Eigenschaften des vollständig umgebauten Fahrrads. Eine pauschale rechtliche Freigabe jedes beliebigen Umbaus kann daraus nicht abgeleitet werden.
Bafang BBS CAN-Bus: derzeit kein GutRad StVO-Modul
CAN-Bus ist ein Kommunikationsprotokoll und als solches nicht grundsätzlich unzulässig. Die neuen Bafang BBS CAN-Bus-Nachrüstsysteme sind jedoch herstellerseitig geschlossen und können von GutRad derzeit nicht in derselben geprüften und dauerhaft nachvollziehbaren Weise konfiguriert werden wie die kompatiblen UART-Systeme.
GutRad bietet deshalb für diese neuen BBS-CAN-Ausführungen aktuell kein kompatibles StVO-Modul und keinen GutRad-Nachweis zu einem durch das Modul hergestellten und überwachten Pedelec-Betriebszustand an. Auch eine auf dem Motor angebrachte 250-W-Kennzeichnung belegt für sich allein nicht, dass das vollständig umgebaute Fahrrad sämtliche gesetzlichen Pedelec-Merkmale erfüllt.
Bitte prüfen Sie vor dem Kauf, ob Ihr Bafang BBS-System tatsächlich das unterstützte UART-Protokoll verwendet und welches Modulprofil zu Motor, Spannung und Controller passt.
Fachberichte und rechtliche Hintergrundinformationen
Selbstumbau, Verantwortung und technischer Nachweis
Ein privat durchgeführter Umbau macht ein Fahrrad nicht allein deshalb zu einem zulassungspflichtigen Kraftfahrzeug.
Entscheidend sind die tatsächlichen Eigenschaften des fertig umgebauten Fahrzeugs. Erfüllt es die gesetzlichen Voraussetzungen eines Pedelecs, wird es hinsichtlich dieser Einordnung wie ein Fahrrad behandelt.
Die Verantwortung für den vollständigen Selbstumbau liegt beim Umrüster.
Das betrifft nicht nur Motor und Controller, sondern auch die fachgerechte Montage und die übrigen sicherheitsrelevanten Eigenschaften des fertig umgebauten Fahrrads.
Was GutRad nachweist – und was nicht
Die Zulassungsfreiheit eines Pedelecs entsteht nicht durch eine Bescheinigung, einen Aufkleber oder das GutRad StVO-Modul. Sie ergibt sich aus den tatsächlichen technischen Eigenschaften des Fahrzeugs.
Es bleibt daher letztlich die Entscheidung des privaten Umrüsters, ob und in welcher Form er für die Eigenschaften seines Antriebssystems einen nachvollziehbaren technischen Nachweis verwenden möchte.
Genau an dieser Stelle setzt GutRad an: Für kompatible Bafang-BBS-UART-Systeme stellt das StVO-Modul einen definierten und dokumentierbaren Datensatz bereit.
GutRad dokumentiert damit den von seinem System hergestellten und überwachten Betriebszustand des Antriebssystems – nicht mehr, aber auch nicht weniger.
GutRad erteilt keine behördliche Zulassung für das vollständig umgebaute Fahrrad und übernimmt nicht die Verantwortung des Umrüsters für das Gesamtfahrzeug.
Nicht nur einmal programmieren – bei jedem Start erneut kontrollieren
Bei jeder Inbetriebnahme überprüft das GutRad StVO-Modul die relevanten Controllerdaten erneut. Werden Abweichungen vom vorgesehenen Datensatz erkannt, werden die betreffenden Werte wieder mit den hinterlegten GutRad-Daten überschrieben.
Damit unterscheidet sich das Konzept von einer bloßen einmaligen Programmierung mit einem Programmierkabel oder einer App.
Der GutRad-Key dient dem Rückbau
Vor der ersten Anpassung werden die zuvor vorhandenen Controllerdaten gesichert. Diese Sicherung ermöglicht es, beispielsweise bei einem Rückbau oder einer Rückgabe des Moduls den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.
Der GutRad-Key ist kein Schalter zwischen einem Pedelec- und einem Tuningmodus und wird für den bestimmungsgemäßen Betrieb nicht benötigt.
Bei dauerhaftem Einsatz kann der ursprünglich gesicherte Datensatz durch den GutRad-StVO-Datensatz ersetzt werden. Danach enthält auch das Backup nur noch die vorgesehene GutRad-Konfiguration.
Manipulationsschutz ist Teil der technischen Betrachtung
DIN EN 15194 behandelt neben den Leistungs- und Abschaltmerkmalen eines EPAC auch Maßnahmen gegen die Manipulation relevanter Parameter. Ergänzend beschreibt CEN/TS 17831 reproduzierbare Prüfverfahren zu den Anti-Tampering-Anforderungen der EN 15194.
GutRad behauptet damit keine pauschale Normzertifizierung eines individuell umgebauten Fahrrads. Das technische Konzept des StVO-Moduls setzt jedoch genau an dem praktischen Problem an, dass relevante Controllerdaten eines frei programmierbaren Nachrüstantriebs nicht nur eingestellt, sondern auch wiederholt überprüft werden müssen.
Seit 2019 im praktischen Einsatz
Nach den GutRad vorliegenden Rückmeldungen und Erfahrungen ist uns seit dem Verkaufsstart des StVO-Moduls im Jahr 2019 kein Fall bekannt, in dem ein fachkundiger Prüfer oder Sachverständiger die Funktionsweise eines bestimmungsgemäß eingesetzten GutRad StVO-Moduls als solche beanstandet hätte.
Dieser Erfahrungswert stellt keine behördliche Zulassung und keine Rechtsgarantie dar.
Unser Grundsatz: Nicht was auf dem Motor steht, entscheidet – sondern was das System tatsächlich macht.
§ 1 StVG – offizieller Gesetzestext
Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages – Gesetzliche Regulierung von Pedelecs



